NAG ruft Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an

Aichach, 22.06.2020 – Die Neue Assekuranz Gewerkschaft kämpft entschlossen um ihre Tariffähigkeit. Nachdem das LAG Frankfurt im April 2015 auf Antrag von ver.di auf nach nur vierjährigem Bestehen wegen vermeintlich fehlender Größe der Gewerkschaft auf fehlende Tariffähigkeit entschieden hatte, war die NAG mit einer hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gezogen. „Dort hat man geschlagene vier Jahre gebraucht, um zu entscheiden, dass diese Beschwerde nicht zugelassen wird“, sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der NAG. Damit sei der Weg nach Straßburg frei gewesen, und die NAG hat nun beim EGMR Beschwerde eingelegt.

„Wir sind uns sehr sicher, dass die 2015er Entscheidung in Straßburg keinen Bestand haben wird“, so Mücke weiter. Schließlich sei es im Ergebnis ein glatter Grundrechtsentzug, wenn für die NAG ohne die Chance auf eine Fortsetzung ihrer erfolgreichen Entwicklung schon nach sehr kurzem Bestehen allein die fehlende Größe ausschlaggebend für einen dauerhaften Entzug des Zugangs zu Tarifverhandlungen sein solle. Zudem wären die Anforderungen nur in Deutschland derart hoch, europarechtlich sei dies nicht haltbar.

„Wir entwickeln uns weiter erfolgreich, aller Attacken von ver.di zum Trotz“, schildert Mücke. Die NAG ist in über 50 Unternehmen der Branche vertreten und stellt in vielen Häusern mehr Mitglieder als jede andere Gewerkschaft. Auch einen Tarifvertrag hat die NAG nach der Frankfurter Entscheidung abgeschlossen. „Nach unserer Einschätzung sind wir hinsichtlich der Mitglieder- und Organisationsentwicklung die erfolgreichste Gewerkschaft in der Assekuranz“. Ver.di hingegen leide unter massivem Mitgliederschwund, die dort kommunizierte 10%  Mitgliederstärke in der Branche sei ein „reines Märchen“, tatsächlich dürften es bestenfalls 6-7% sein. „Es hat seinen Grund, dass sich ver.di weigert, seine Mitgliederzahlen in der Versicherungswirtschaft offenzulegen und stattdessen nur auf die – schwindende – Gesamtorganisation verweist“, schildert Mücke. „Wenn die Gewerkschaften in der Versicherungswirtschaft ihre Kräfte bündeln würden, wäre das sicher mehr im Sinne der Beschäftigten, als jahrelang ver.di-Mitgliedsgelder in der gerichtlichen Bekämpfung der NAG zu versenken“. Am Ende sei die NAG die Gewerkschaft in der Versicherungswirtschaft, die sich abseits des Tarifgeschehens für die Beschäftigten einsetzt.

Nun müssten die Richter in Straßburg entscheiden. „Ungeachtet dessen werden wir unsere Branchenarbeit fortsetzen und für unsere Kolleginnen und Kollegen eintreten“, sagt die Gewerkschafterin.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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