NAG sieht das neue „GKV-Wahlrecht“ der Hamburger Beamten kritisch

Gießen, 22.11.2018 - Seit dem 01.08.2018 haben die Beamten der Stadt Hamburg, anders als in allen anderen Bundesländern, die Wahl zwischen der bisherigen Form der "individuellen" Beihilfe, bei der die tatsächlich entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen durch die Beihilfestelle und eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung reguliert werden oder einer neuen "pauschalen" Beihilfe, bei der die Kosten für eine private oder gesetzlichen Krankenvollversicherung bezuschusst werden.

"Es handelt sich um einen weiteren Angriff auf das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV und die Sicherheit der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Außendienst." meint Joachim Liesenfeld, im Vorstand der NAG zuständig für Angelegenheiten der Privaten Krankenversicherung. "Sollte sich das Arbeitsaufkommen bei den Beihilfestellen reduzieren, sind mittelfristig auch dort Arbeitsplätze gefährdet." Ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV hätten die Hamburger Beamten schon vor der Neuregelung gehabt. Heute sind 94 Prozent der Beamten in Deutschland privat krankenversichert.

Das Wahlrecht besteht insbesondere für Beamtenanwärter oder Beamte, die im Herbst neu eingestellt werden. Aber auch vor dem 01.08.2018 bereits eingestellte Beamte können die pauschale Beihilfe beantragen. Dafür ist keine Frist vorgesehen.

Wie der PKV-Verband ist auch die NAG der Meinung, dass die Beihilfe des Dienstherrn für Beamte und die ergänzende Private Krankenversicherung perfekt zusammen passen. Daran ändert auch die Neuregelung in Hamburg nichts.

Beamtenanfänger sollten sich gut überlegen, ob sie davon Gebrauch machen, denn die Entscheidung ist unwiderruflich und kann später – zum Beispiel bei einem Wechsel des Bundeslandes – schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher davon auszugehen, dass für die große Mehrheit der Beamten die klassische Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung die erste Wahl bleibt.

"Noch kann man die Kostensituation nur abschätzen, aber da es insbesondere für "schlechte Risiken" reizvoll ist, wird das Hamburger Modell vermutlich zu einer finanziellen Schwächung der GKV führen", vermutet Liesenfeld. Hamburg rechnet daher mit anfänglichen Mehrkosten von 5,8 Millionen Euro.

Die NAG sieht deswegen keine nennenswerten Vorteile für alle Beteiligten und lehnt dieses Modell daher als nicht zukunftsweisend ab.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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